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Wer in Deutschland einen Verein ins Leben ruft, braucht dafür eine Satzung, in der geregelt wird, welchen Zweck der Verein hat. Es muss geregelt werden, wie der Vorstand bestellt oder gewählt wird und wie mit den Einnahmen und Ausgaben umgegangen wird. Und noch die eine oder andere Kleinigkeit.
Die Satzung der SSV Rheydt 1903 e.V. findet ihr hier.
Die in der Satzung erwähnte Jugendordnung gibt es hier.
Die siebte Satzungsänderung, die in der Jahreshauptversammlung am 22. März 2007 beschlossen wurde, gibt es hier.
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